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Die gesetzliche Grundlage unserer Ausbildung basiert auf §34a Abs.1 Satz3 Nr.3 Satz4 der Gewerbeordnung und umfasst ein theoretisches Schulungsprogramm mit den Inhalten Unfallverhütungsvorschriften, BGB, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Menschenführung und Sicherheitstechnik sowie auch einen Ausbildungsteil der die Erlernung von Eingriffstechniken, Selbstverteidigung, wie auch die Inhalte Gefahrenerkennung und Abwehr, Eigensicherung, Deeskalation und Rhetorik mit einbezieht.
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